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Wenn alles klappt wie geplant, werden die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bald eine gemeinsame Rechtsvorschrift für Hassverbrechen verabschieden, die die Ablehnung islamischer Praktiken oder eines homosexuellen Lebensstils kriminalisieren wird. Die christlichen Kirchen versuchen zwar, diesen Plan des europäischen politischen Establishments zu stoppen, aber es ist unklar, ob sie erfolgreich sein werden. Die Medien schweigen zu diesem Thema.

(Paul Belien, Brussels Journal, über die Versuche der EU, die Redefreiheit einzuschränken)

Im vergangenen April hat das Europäische Parlament der Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union zugestimmt. Eine Richtlinie ist die Bezeichnung für ein EU-Gesetz. Da Richtlinien nationales Recht außer Kraft setzen, müssen sie vom EU-Ministerrat vor ihrem Inkrafttreten genehmigt werden. Im nächsten Monat wird der Rat über die Richtlinie entscheiden, die die 27 EU-Mitgliedsstaaten unter eine gemeinsame Anti-Diskriminierungs-Gesetzgebung stellt. Die Definition dieser Richtlinie über diskriminierende Belästigung ist so breit, dass jeder Einwand gegen Muslime oder homosexuelle Praktiken als rechtswidrig gelten wird.

Am 2. April hat das Europäische Parlament die “Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Personen unabhängig von Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung”, mit 363 zu 226 Stimmen angenommen. Die Richtlinie gilt dem sozialen Schutz und der medizinischen Versorgung, sozialen Vergünstigungen, der Bildung sowie dem Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, einschließlich des Wohnraums. US-Bürger und Unternehmen, die Geschäfte in Europa betreiben, sind auch verpflichtet, sich daran zu halten.

Ursprünglich war die Gleichbehandlungsrichtlinie gedacht für Menschen mit Behinderungen, die durch das Verbot der Diskriminierung, beim Zugang zu “Waren und Dienstleistungen, einschließlich Wohnraum,” nicht benachteiligt werden durften. Europäische Politaktivisten und Regierungen haben den Anwendungsbereich der Richtlinie erweitert, um eine Diskriminierung aufgrund von Religion, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung mit einzuschließen.

Nach dieser Richtlinie wird Bedrohung als ein Verhalten definiert

„mit dem Zweck oder der Auswirkung, die Würde der betreffenden Person zu verletzen in einem von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichneten Umfeld”

und gilt als eine Form der Diskriminierung.

 

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