Koch: Verfolgung von Christen nicht «schweigend hinnehmen»
Wiesbaden. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) will die Verfolgung von Christen in Ländern wie dem Iran oder Nordkorea nicht «schweigend hinnehmen». Die westliche Staatengemeinschaft müsse im Umgang mit Ländern, in denen keine Religionsfreiheit herrsche, deutlicher machen, dass sie dies missbillige, forderte Koch heute in Wiesbaden. Dies solle auch bei der Gewährung von Entwicklungshilfe berücksichtigt werden.
Koch sagte, das Thema Religionsfreiheit gehe jeden Bürger an. Er sei der Evangelischen Kirche deshalb sehr dankbar, dass sie den kommenden Sonntag (28. Februar) erstmals zum «Tag der bedrängten und verfolgten Christen» erklärt habe. Der Ministerpräsident betonte: «Religionsfreiheit ist ein sehr hohes Gut, dass für uns in Deutschland selbstverständlich ist und manchmal für zu selbstverständlich genommen wird.» Man dürfe aber nicht vergessen, dass in vielen Teilen der Welt Menschen wegen ihres Glaubens verfolgt würden. (ddp-hes)
Sexualkundeunterricht in der Grundschule
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister von Gelsenkirchen, Herr Frank Baranowski,
im ehemaligen Kindergarten unseres Sohnes bildet sich ein muslimisches Ghetto - wir hatten bereits gemailt - und nun höre ich, dass eine 8-fache Mutter in die JVA Gelsenkirchen gebracht wurde, weil sie ihren 9-jährigen Sohn aus Gewissensgründen nicht am Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen will. Was ist los in Gelsenkirchen?
Unser Sohn kommt diesen Sommer in die Grundschule. Wenn es wirklich so ist, dass er dort bereits gelehrt bekommt, wie er mit seiner Nachbarin Geschlechtsverkehr haben kann, ohne dass sie dabei ein Baby bekommt, dann können Sie schon jetzt auch für mich eine Zelle in der JVA reservieren.
Ich möche - auch im Namen anderer Christen - auf die Manhatten-Erklärung hinweisen. Im Grundsatz steht dort:
"Wir werden ganz und ohne Widerwille dem Kaiser geben, was des Kaisers ist. Doch unter keinen Umständ en werden wir dem Kaiser geben, was Gottes ist."
Die Erziehung unserer Kinder nach dem Willen Gottes ist unsere Verantwortung vor Gott und nicht Sache des Kaisers!
Die Manhatten-Erklärung ist angehängt, die Zahl der Unterschriften steigt. Eine weltweite Bewegung, rechnen Sie also mit Widerstand.
Mit freundlichen Grüßen
Torben Danielzik, Gelsenkirchen
Deutschland verletzt grundsätzliche Menschenrechte
Deutschland verletzt grundsätzliche Menschenrechte,“ sagt der Einwanderungsrichter für Homeschooling-Angelegenheiten.
In einem Gerichtsfall mit internationalen Auswirkungen hat der Einwanderungsrichter Lawrence O. Burman dem Antrag auf politisches Asyl einer deutschen Homeschooling-Familie stattgegeben. Die Romeikes sind Christen aus Bissingen in Deutschland, die wegen der Verfolgung durch die Bundesrepublik Deutschland im August 2008 aus ihrem Land geflohen sind, um in den Vereinigten Staaten von Amerika politisches Asyl zu bekommen. Nach einer Anhörung in Memphis im US-Bundesstaat Tennessee wurde ihrem Antrag am 26. Januar 2010 stattgegeben.
„Wir können nicht erwarten, dass jedes Land unserer Verfassung folgt. Die Welt wäre ein besserer Ort, wenn das so wäre … . Dennoch sind die hier verletzten Rechte grundsätzliche Menschenrechte, die kein Land verletzen darf,“ sagte Richter Lawrence O. Bruman.
Sie leiden, ohne zu klagen
In der Türkei konnten sie nicht leben, weil sie Christen sind: Familie L. ist vor zehn Jahren nach Deutschland geflohen. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die Abschiebung ist ausgesetzt. Seit zehn Jahren.
Gefängnisaufenthalt von Herrn Willi Dojan
Vorigen Donnerstag, den 10.12.09, wurde Herr Dojan aus dem Gefängnis entlassen.
Er erzählte jetzt, was er in diesen Tagen erlebt hat:
Am Donnerstag, dem 3.12., wurde er nachmittags um 15.30 Uhr von zwei Polizisten von zu Hause abgeholt; er war gerade von der Arbeit gekommen und hatte noch nicht gegessen. Zuerst wurde er ins Gefängnis nach Paderborn gebracht, wo er Abendbrot bekam und übernachtete.
Ausgang der Gerichtsverhandlung der Dudeks
Theologische Erklärung zu Christenverfolgung kommt
Der Direktor des Internationalen Instituts für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz, Thomas Schirrmacher, gab bekannt, dass eine internationale theologische Erklärung zur Christenverfolgung im Entstehen ist. Sie soll eine evangelische Interpretation von Leiden, Verfolgung und Martyrium um Christi willen enthalten.
Die Erklärung geht aus einem internationalen Studienprozess hervor, der von dem stellvertretenden Direktor des Instituts, Dr. Christof Sauer (Kapstadt, Südafrika), im Auftrag der Kommission für Religionsfreiheit der Weltweiten Evangelischen Allianz koordiniert wird.
Bisheriger Höhepunkt des konsultativen Prozesses war eine Tagung, die im September in Bad Urach stattfand. Es nahmen knapp 30 Theologen aus 5 Kontinenten teil.
Laut Dr. Richard Howell, Co-Moderator der Tagung und Generalsekretär der Asiatischen Evangelischen Allianz, stellt dies den ersten internationalen Austausch dieser Art dar, da das Thema bislang nur vereinzelt auf nationaler oder kontinentaler Ebene aufgegriffen worden war.
Projekt BioP@ss
Das Projekt BioP@ss der EU zielt darauf ab, bis 2011 einen "Europäischen Personalausweis" in Form einer Chipkarte zu entwickeln. Dadurch soll die Kriminalität im Internet eingedämmt werden
Die USA gelten ganz sprichwörtlich als das Land der unbegrenzten Möglichkeiten – zumindest was jene zum Geldverdienen betrift. Das mächtigste und reichste Land der Welt wendet große Energien und viel Geld auf, um kriminellen Energien in diese Richtung einen Riegel vorzuschieben. Vielleicht haben die USA deshalb unter jenen, die Gesetze nicht ganz oder nicht immer ernst nehmen, den sprichwörtlichen Ruf verloren.
Christliche Märtyrer sind keine Selbstmordattentäter
Vor einer Gleichsetzung christlicher und islamischer Märtyrervorstellungen haben Experten auf einer Fachtagung gewarnt. Ein christlicher Märtyrer sei das Gegenteil eines muslimischen Selbstmordattentäters, der Unschuldige in den Tod reiße, sagte der Vorsitzende der Hilfsaktion Märtyrerkirche, Rolf Sauerzapf (Kassel), am Montag in Schwäbisch Gmünd bei der Tagung «Gedenket der Märtyrer - Christenverfolgung heute».
Rundschreiben zur Strafsache der Eheleute Dudek
Sehr geehrte, liebe Mitglieder und Freunde von SchuzH,
ich hatte Gelegenheit, dem ersten Verhandlungstag (16. 11. 09) in der Strafsache gegen die Eheleute Dudek in Kassel beizuwohnen. In Hessen steht die „hartnäckige“ Verletzung der Schulpflicht unter Strafe. Diese erneute Verhandlung war erforderlich geworden, nachdem das Oberlandesgericht Frankfurt auf die Revision der Angeklagten hin eine erneute Berufungsverhandlung wegen erheblicher Verfahrensmängel angeordnet hatte.
Herr Dudek hat sich in ruhiger, sehr ausgewogener Weise zu dem Vorwurf der hartnäckigen Schulpflichtverletzung eingelassen. Die Glaubensgründe, die ihn und seine Frau zu der Gewissensentschei-dung, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten, geführt haben, hat er plausibel dargelegt, so dass sie auch für der Schulproblematik Fernstehende nachvollziehbar waren.
Die mündliche Verhandlung (von 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr) fand in einer ruhigen, angemessenen Atmosphäre statt. Nur einmal wurde der sonst recht schweigsame Staatsanwalt laut, als er nämlich dem Angeklagten vehement deutlich machte, dass es ihm, dem Ankläger, um die Beachtung der Einhaltung der demokratisch zustandegekommenen Gesetze gehe.

.jpg)


.jpg)

.jpg)
