Bei der Reform des Personenstandsrechts im letzten Jahr sind zwei Paragrafen gestrichen worden, nach denen vor kirchlichen Trauungen und „religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung” eine standesamtliche Ehe geschlossen werden musste. Ab 2009 gilt das für alle Religionen nicht mehr. Der Vielehe wurde damit ebenso Tür und Tor geöffnet, wie Zwangs- und arrangierte Ehen erleichtert werden.
Leidtragende dieser Regelung, welche die ausschließliche Imam-Ehe legalisiert, werden vor allem Mädchen sein.