Evangelische Kirche und Lebensrecht
Dipl.-Chem. Dr. Hans H. Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten
Herrn Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber, Vorsitzender des Rates der EKD
Kopien an Verteiler
Sehr geehrter Herr Professor Huber,
für die Beantwortung meines Schreibens vom 09.07.2009 durch Frau Dr. Uta Andrée danke ich. Allerdings geht die Antwort am Kernproblem vorbei. Es geht um die Frage, ob Menschen über Tod oder Leben wehrloser anderer Menschen entscheiden dürfen, die sie nicht wollen.
Der mit Recht von der Evangelischen Kirche hochgeschätzte Dietrich Bonhoeffer hat die heute in Deutschland verbotene Tötung ungeborener Kinder als Mord bezeichnet. Der Dekalog verbietet Mord. Ihre euphemistische Bezeichnung "Abtreibung" ist deplaziert.
Mütter lassen ihre Kinder meist nicht aus eigenem Antrieb töten, sondern infolge des Druckes einer asozialen Umwelt. Es ist unbarmherzig, daß Sie Mütter ohne rechtlichen Schutz einer kinderfeindlichen Umgebung ausliefern.
Die kirchlichen Beratungsscheine sind mit der christlichen Ethik nicht vereinbar. Jesus will, daß man die Kinder zu IHM bringt und nicht in die Mülltonne. Beten die kirchlichen Schwangerschaftskonfliktberater nach dem Ausstellen eines Beratungsscheines: "Vielen Dank, Herr Jesus, daß diesesKind jetzt zerhackt werden kann"?
sein, die Existenzberechtigung der Evangelischen Kirche neben der Katholischen Kirche theologisch zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner
Sehr geehrter Herr Dr. Penner,
Bischof Huber dankt für Ihr Schreiben vom 9. Juli und bat mich, Ihnen zu antworten, was ich hiermit gerne tue.
Wie Sie wissen entspricht Ihre kompromisslose Position, die den evangelischen Beratungsstellen vorwirft, Lizenzen zum Töten zu erteilen, nicht der Position innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland, die sie sich aufgrund differenzierter Beratungsprozesse in der derzeitigen
gesellschaftlichen Situation zu eigen gemacht hat, von der sie aber nicht behauptet hat, es sei die einzig mögliche und für alle Zeit geltende Lösung.
Das Eintreten für eine Beratungspflicht im Fall einer Spätabtreibung seitens der Evangelischen Kirche, ist ein Schritt, der Ihnen anscheinend nicht vor Augen war, als Sie in Ihrem Brief die Praxis der Evangelischen Kirche mit dem Vorgehen der Nationalsozialisten gegen behinderte Menschen verglichen.
Grundsätzlich gilt: Der Umgang mit konfliktreichen ethischen Fragen führt nie zu der einen wahren Lösung. Das macht gerade die Unerlöstheit unserer Welt aus, dass wir immer wieder in Situationen geraten und vor Entscheidungen gestellt sind, die sich nicht mit dem Fallbeil einer einzig wahren ethischen Antwort lösen lassen.
Ihre Vorwürfe und Verurteilungen der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber sind hart. Wenn Sie es verantworten können, über Brüder und Schwestern so zu urteilen, kann ich Sie daran nicht hindern, besonders christlich ist das ebenfalls nicht.
Mit einem freundlichen Gruß
Dr. Uta Andrée

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Ja, vermutlich wird Frau Dr. Andrée auch Jesus nicht für »besonders christlich« halten, wegen der »harten Vorwürfe und Verurteilungen«, die er frommen Heuchlern gegenüber geäußert hat. Er wird wohl auch fürderhin damit leben müssen, auf den Beifall von Frau Dr. Andrée verzichten zu müssen.
Ja das ist der