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EU-KLÄGER GAUWEILER

DruckversionDruckversion"Ein enormer Erfolg" Er gilt als Rebell - und er sieht sich als Sieger. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hat vor dem Verfassungsgericht gegen den Vertrag von Lissabon geklagt. Im SPIEGEL-ONLINE-Interview erklärt er, warum die höchstrichterliche Entscheidung gut für Deutschland ist und was die Bundesbürger davon haben. SPIEGEL ONLINE: Herr Gauweiler, Sie sind einer der Kläger in Karlsruhe gegen den Lissabon-Vertrag der EU. Sie gelten als Außenseiter in der Unionsfraktion. Nach Ihrem Teilerfolg begrüßt das Urteil sogar CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer. Ist das nun das Lob jener, denen zuvor schlicht der Mut zur Klage fehlte? Gauweiler: Solche Gesichtspunkte habe ich noch gar nicht im Kopf. Ich stehe noch ganz unter dem Eindruck des Urteils. Wenn es Lob von verschiedenen Seiten gibt, dann freut mich das. Auch wenn es aus meiner eigenen Partei kommt. Ich kann nur sagen - ich bin meinem Selbstverständnis als Parlamentarier nachgekommen. SPIEGEL ONLINE: Das Urteil stärkt den Bundestag und damit auch Herrn Ramsauer? Gauweiler: Ganz gewiss. Es ist ein sehr umfassendes Urteil zu dem gesamten Vertrag von Lissabon. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auf Seite 91 festgehalten, dass der Vertrag und der Begleittext nach "Maßgabe der Gründe" - die dann im einzelnen aufgezählt werden - dem Grundgesetz genügen müssen. Auf gut Deutsch: Das ist eine intensive Bindung, die die Richter dem Gesetzgeber aufgetragen haben. SPIEGEL ONLINE: Anfang September soll ein neues Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon vom Bundestag verabschiedet werden. Kommt jetzt auf die Parteien der Großen Koalition mitten im Wahlkampf noch ein gehöriges Stück Arbeit zu? Gauweiler: Das ist eine Herkulesaufgabe. Ich warne ausdrücklich davor, jetzt nur aus gesichtswahrenden Gründen ein neues Begleitgesetz zusammenzuzimmern. Denn dieses neue Gesetz wird substantiell anders sein müssen. SPIEGEL ONLINE: Was zum Beispiel? Gauweiler: So wird etwa moniert, dass das verfassungswidrige Begleitgesetz - ebenso wie der höchst allgemeine Vertrag zwischen Bundestag und Bundesrat über die Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Europäischen Union - viel zu vage und unpräzise formuliert waren. Damit ist das alte Zustimmungsverfahren im Grunde für obsolet erklärt worden. Das Bundesverfassungsgericht hat auch festgestellt, dass zukünftig für die Zustimmung Deutschlands in Brüssel - gerade auf der Basis des neuen Lissabon-Vertrages - nicht mehr wie bisher ein Handzeichen eines Ministers oder eines Ministerialbeamten ausreicht. Vielmehr setzt eine Zustimmung Deutschlands in der EU in einer Fülle von Einzelfällen in Zukunft ein Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat voraus. SPIEGEL ONLINE: Der Bundestag ist damit also stärker als bisher gefordert in Sachen EU? Gauweiler: Natürlich. Der Bundestag wird wieder in das Recht gesetzt, für das er als gesetzgebendes Organ überhaupt geschaffen wurde. Was Karlsruhe jetzt festlegt, ist etwas völlig anderes als das, was wir bislang als Abnickprozedur in EU-Verfahren erlebt haben - das zum Teil sogar durch Schweigen noch ergänzt wurde. SPIEGEL ONLINE: Die Vertreter des Bundes sind bei Verhandlungen in der EU stärker eingebunden? Gauweiler: Ja, und so soll es in einer Demokratie eigentlich auch sein. SPIEGEL ONLINE: Ein Teil Ihrer Klage richtete sich auch gegen die Beschneidung der Rechte des Bundesverfassungsgerichts durch den Europäischen Gerichtshof. Was erwartet die Bürger da nun? Gauweiler: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil ausdrücklich durch die Auslegung der Erklärung Nummer 17 zum Lissabon-Vertrag - die die Entscheidungskompetenz des Europäischen Gerichtshofs regelt - klargestellt, dass der einzelne deutsche Staatsbürger das Recht hat, bei ausbrechenden Rechtsakten der Union .... SPIEGEL ONLINE ...also solchen EuGH-Entscheidungen, bei denen der Gerichtshof seine Kompetenzen überschreitet... Gauweiler: ...Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht zu bekommen - auch gegen EU-Vorschriften. Karlsruhe kann festlegen, dass ausbrechende Rechtsakte der EU in Deutschland nicht zur Anwendung kommen. Das ist ein enormer Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger hierzulande. SPIEGEL ONLINE: In der Vergangenheit hat auch die Bundesregierung mehr als einmal Kompetenzüberschreitungen des Europäischen Gerichtshofs beklagt. Also verschaffen Sie mit Ihrer Klage eigentlich auch der Regierung einen Erfolg? Gauweiler: So könnte man es sehen. Die Bundesjustizministerin hat sich ja mehrmals in der Vergangenheit über die Eigenmächtigkeiten des EuGH beklagt. SPIEGEL ONLINE: Wo sehen Sie einen weiteren Erfolg? Gauweiler: Insbesondere im Bereich des Strafrechts. Hier hat Karlsruhe erklärt, dass das Strafrecht zum unmittelbarsten Bereich der Hoheitsgewalt eines nationalen Staates gehört und dass hier die unmittelbare Kontrolle durch den deutschen Gesetzgeber erhalten bleiben muss. Beim letzten Urteil des EuGH zur Rasterfahndung - vor wenigen Wochen erst - hatte sich der EuGH Zuständigkeiten angemaßt, die ihm nach den Verträgen nicht zustehen. In Zukunft ist das nicht mehr das letzte Wort - dagegen kann sich der Einzelne in Karlsruhe zur Wehr setzen. Wichtig ist auch, dass Karlsruhe klärende Worte zur Volksabstimmung gefunden hat - wenn man sich eines Tages für einen Bundesstaat Europa einsetzen würde. SPIEGEL ONLINE: Ein sehr weiter Blick also in die Zukunft? Gauweiler: Ja. Wer sich für einen Bundesstaat Europa einsetzen will, weiß jetzt jedenfalls, dass hierfür Artikel 146 des Grundgesetzes angewandt werden muss. Dort heißt es ja ausdrücklich, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert und eine neue Verfassung dann in Kraft tritt, wenn es zuvor von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. SPIEGEL ONLINE: Erwarten Sie beim Erarbeiten des neuen Begleitgesetzes wirklich ein Eingehen der Großen Koalition auf das Urteil von Karlsruhe? Gauweiler: Ich hoffe es sehr. Denn die letzte Europawahl hat uns eine desaströse Teilnahme beschert - mehr als die Hälfte blieben zu Hause. Beide Volksparteien müssten blind sein, wenn sie nicht sehen würden, was die Stunde geschlagen hat. Sonst berauben sie sich jeder Glaubwürdigkeit und Gestaltungsmöglichkeit Spiegel-online 1.7.2009
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1.Johannes 5,14

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