Redefreiheit oder Freiheit nicht hören zu müssen?
von Mats Tunehag
(MEDRUM/Europe4Christ) Soll der Presse verboten werden Karikaturen zu veröffentlichen, die Muslime beleidigen? Soll einem Ladenbesitzer verboten werden, seinen Kunden „ein frohes Christfest“ zu wünschen? Soll es als Hasspredigt gelten, wenn homosexuelle Praktiken nach der Bibel als Sünde bezeichnet werden? Die Debatte wird breit geführt und die Kontroversen über das Grundrecht auf freie Rede und Religionsfreiheit in Europa, und darüber hinaus, werden heftiger.
Die Redefreiheit als Grundrecht ist grundlegend und wesentlich für andere Freiheitsrechte. Ohne sie gibt es weder Pressefreiheit noch ein Recht auf eine öffentliche politische Debatte, weder die Freiheit, seinen Glauben öffentlich zu bekennen noch die Freiheit, ihn in der Kunst und in der Musik etc. zum Ausdruck zu bringen.
Die Erklärung der Menschenrechte der VEREINTEN NATIONEN gewährleistet die Religionsfreiheit unter 3 Aspekten (Artikel 18), nämlich einen Glauben zu haben, ihn zum Ausdruck zu bringen und ihn zu wechseln. Das schließt sowohl das Recht ein, den Glauben in der Öffentlichkeit zu bekennen und sich unter Gleichgesinnten zu versammeln, als auch den Glauben zu wechseln, also zu konvertieren.
Tempelberg: Angriff auf Touristen
(01. März 2009/inn) - Dutzende palästinensische Jugendliche haben am Sonntag vom Tempelberg in Jerusalem aus Touristen mit Steinen beworfen. Die israelische Polizei stürmte daraufhin die religiöse Stätte. Der palästinensische Präsident Mahmud Abbas warnte unterdessen in Jordanien vor einem Religionskrieg.

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