Berlin - "Die Scharia ist im deutschen Recht Realität - und zwar seit über hundert Jahren", sagte der Erlanger Rechtswissenschaftler und Experte für Rechtsvergleichung Mathias Rohe dem Tagesspiegel. "Wenn ein Muslim nach der Scharia betet und fastet, übt er geltendes Verfassungsrecht aus", sagte Rohe weiter. Denn dies schütze die Ausübung seiner Religion. Seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs würden Regeln der Scharia vor Gericht beachtet. Wollten etwa zwei Jordanier in Deutschland heiraten, so sei das Scharia-geprägte jordanische Recht maßgeblich.

Auch in die Gesetzgebung sei die Scharia eingeflossen, etwa ins Sozialgesetzbuch. Ein Muslim könne Rentenanwartschaften auf bis zu vier Ehefrauen verteilen, damit werde die für deutsche Heiratswillige verbotene Polygamie für Muslime offiziell gebilligt. Barfuß habe "unglückliche Worte gewählt", so Rohe, "aber in der Sache hat er Recht". Barfuß hatte gesagt, wo sich die Scharia mit dem Grundgesetz als vereinbar herausstelle, solle sie in Bayern erlaubt sein. Zudem sprach er sich für die Errichtung muslimischer Gotteshäuser aus. "Die Muslime sollen in Bayern so viele Moscheen bauen, wie sie wollen", sagte er.

Zugleich machte der Rechtswissenschaftler Rohe deutlich, dass Scharia-Regeln nur so lange akzeptierbar seien, wie sie mit deutschem Recht vereinbar sind. "Nachteile für Frauen, wie sie im Sorgerecht oder im Erbrecht zur Scharia gehören, können wir nicht hinnehmen", sagte er, Gewalt und Köperstrafen seien ohnedies nicht akzeptabel. "Aber ich kenne keinen Muslimen in Deutschland, der dies fordert", sagte der Jurist. Rohe sprach sich auch dagegen aus, ein Scharia-orientiertes Schiedswesen für private Konflikte wie in Großbritannien zuzulassen. "Familiensachen sind keine Privatsachen" sagte er. Es gebe ein öffentliches Interesse daran, Fragen von Trennung, Unterhalt und Sorgerecht im Sinne eines gesellschaftlichen Konsenses zu lösen. (Tsp)

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