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Diese Ermächtigungsklauseln lassen schon an schlimmere Zeiten denken

DruckversionDruckversionPeter Mühlbauer 22.07.2008 Ein Interview mit Professor Karl Albrecht Schachtschneider zum Lissabon-Vertrag, Teil 1 Karl Albrecht Schachtschneider, ordentlicher Professor em. an der Universität Erlangen-Nürnberg und Autor zahlreicher rechtswissenschaftlicher Schriften, gehört zu den sehr wenigen Menschen, die den fast 500 Seiten umfassenden Lissabon-Vertrag nicht nur komplett gelesen, sondern auch auf seine möglichen und wahrscheinlichen Konsequenzen hin abgeklopft haben. Derzeit führt er für den Abgeordneten Peter Gauweiler, aber auch im eigenen Namen eine Klage gegen den Vertrag vor dem Bundesverfassungsgericht. Herr Professor Schachtschneider, Sie sagen, der Lissabon-Vertrag 'entdemokratisiert die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten.' Warum genau ist das so? Professor Schachtschneider: Das ist das größte Problem der Unionsverträge. Ich darf die Grundlagen des demokratischen Prinzips ansprechen: Nur ein Volk kann demokratisch legitimieren. Das europäische Volk, das durch das Europäische Parlament vertreten werden könnte, gibt es nicht. Deswegen hat die Europäische Union keine originäre Hoheit. Darum werden auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsetzungsakte der Europäischen Union durch die nationalen Parlamente legitimiert – in Deutschland also durch den Bundestag und den Bundesrat – und nicht durch das Europäische Parlament. Das Gericht sagt, dieses stützt nur die demokratische Legitimation, kann diese aber erst ergeben, wenn das Parlament anders gewählt wird. Das ist das Entscheidende: Das Parlament wird nicht gleichheitlich gewählt. Das Stimmgewicht jedes Wählers muss 'gleich' sein, das heißt, es darf nach ständiger Rechtsprechung allenfalls um 33% vom Stimmgewicht anderer Wähler abweichen. Auch in der Entscheidung, die das Bundesverfassungsgericht unlängst zu den Überhangmandaten fällte, ging es um dieses Stimmgewicht. Bei europäischen Wahlen weicht das Stimmgewicht aber um bis zu 1200% ab, nämlich im Verhältnis der deutschen Bürger zu den Bürgern Maltas. Das Europäische Parlament kann also die demokratische Legitimation nicht erbringen. Sonst werden die Rechtsätze vom Rat der Minister beschlossen, auf Vorschlag der Kommission. Aber der Rat ist Exekutive. Wenn die Exekutive das Recht setzt, widerspricht das der Gewaltenteilung und ist nicht demokratisch legitimiert. Das wäre nur tragfähig – und hier kommt das Entscheidende und Schwierige –, wenn diese Rechtsetzung lediglich den Rang de deutschen Rechtsverordnungen hätte, die von der Exekutive gegeben werden. Das Gericht folgert– völlig logisch aus dem demokratischen Prinzip –, dass die Ermächtigungen der Europäischen Union dem Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung folgen müssen. Das steht auch in den Verträgen. Dieses Prinzip der begrenzten Ermächtigung wird allerdings ständig missachtet, allein schon durch die äußerst weiten Ermächtigungen der Union, die jetzt im Vertrag von Lissabon durch Generalermächtigungen (zu denen ich gerne noch etwas sage) erweitert worden sind. Die Politik der Union muss nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts im Maastricht-Urteil für die nationalen Parlamente verantwortbar und darum für diese voraussehbar sein. Davon kann aber überhaupt keine Rede sein: Ständig macht die Union überraschende Politik durch Rechtsetzung und noch mehr durch Rechtsprechung, die ja auch im Rahmen des Prinzips der begrenzten Ermächtigung agieren müsste. Der demokratische Rettungsanker des Prinzips der begrenzten Ermächtigung greift nicht mehr, so dass die Politik insgesamt nicht demokratisch legitimiert ist. Institutionell reicht es nicht, wenn gesagt wird: Wir stärken die Demokratie dadurch, dass das Europäische Parlament mehr Befugnisse bekommt. Richtig, es bekommt mehr Befugnisse, wenn auch nicht in den wichtigen Angelegenheiten der Vertragsgestaltung, der Militärpolitik, der Währungspolitik, der Wirtschaftspolitik oder vielen anderen Bereichen. Aber das bedeutet nichts, das ändert das demokratische Defizit nicht. Wenn man den europäischen Bundesstaat legitimieren will, dann müssten sich die Völker, die Mitgliedstaaten, zunächst einmal für einen solchen europäischen Bundesstaat öffnen. Das heißt, sie müssten von dem Prinzip, das in Deutschland lautet: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", weitreichende Ausnahmen zugunsten einer Staatsgewalt eines europäischen Volkes zulassen. So lange die sogenannte Volkssouveränität fundamentaler demokratischer Grundsatz der Mitgliedstaaten ist, kann es keinen europäischen Bundesstaat mit eigenständiger demokratischer Legitimation geben. Es gibt zwar eine europäische Bundesstaatlichkeit, aber legitimatorisch keinen Bundesstaat, der identisch wäre mit einem verfassten europäischen Volk. Das ist aber gerade nicht verfasst. Diesen Schritt kann nur gegangen werden, wenn die Völker sich dafür öffnen. Das würde unabdingbar – auch in Deutschland – Referenden voraussetzen; denn der Gesetzgeber, der ja auch befugt ist, das Grundgesetz zu ändern, ist nicht befugt, diesen Satz aufzuheben, der der Unabänderlichkeitsklausel des Artikels 79 Absatz 3 unterliegt. Das bedarf einer neuen Verfassungsgebung, die nur das Volk in einem dafür geeigneten Verfahren durchführen kann. Das wollen die Unionspolitiker nicht, weil sie keine Chancen sehen, dass der Schritt zum gewissermaßen souveränen Bundesstaat in den 27 Völkern gegangen werden wird. Dadurch sind der europäischen Integration demokratisch Grenzen gezogen. Die müssen auch eingehalten werden, wenn man das Prinzip der Demokratie aufrechterhalten will. Ich halte es für untragbar – aus kulturellen Gründen und auch wegen der Entwicklung der europäischen Völker zu einer aufgeklärten Staatlichkeit -, dass man auf das Fundamentalprinzip der Demokratie verzichtet, weil man damit gleichzeitig auf die politische Freiheit der Menschen verzichtet. Zum vollständigen Artikel
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