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Die Europäische Union – Ende der Freiheit?
1 Oktober, 2008 - 09:44
Ein Interview mit Dr. Lothar Gassmann
Autor des Buches „Diktatur Europa? Was darf man in Europa noch sagen?“
Herr Dr. Gassmann, warum kritisieren Sie Europa, warum kritisieren Sie die EU?
Die Europäische Union (EU) steht in großer Gefahr, sich zu einer Diktatur zu entwickeln. Begründung:
1. Nur in den wenigsten Ländern wurde die Bevölkerung befragt, ob sie der EU beitreten will.
2. Alle wesentlichen Entscheidungen in der EU werden zentralisiert.
3. Die Bevölkerung in den einzelnen Ländern und die nationalen Parlamente haben kaum Möglichkeiten, auf die laufende europäische Gesetzgebung Einfluss zu nehmen. Gelegentliche Wahlen und das mit hohen Hürden versehene Petitionsrecht können daran nur wenig ändern.
4. Die EU hat sich in allen entscheidenden Bereichen von Politik, Wirtschaft und Justiz de facto eine Totalermächtigung eingeräumt.
5. Die Bundesrepublik Deutschland büßt ihre Souveränität immer mehr ein, ebenso die anderen der EU angeschlossenen Staaten.
6. Das Recht der einzelnen Staaten (z.B. das deutsche Grundgesetz) wird zunehmend vom „Europarecht“ verdrängt.
7. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht muss seine entscheidenden Kompetenzen an den Europäischen Gerichtshof abgeben.
8. Die EU erstrebt Aufrüstung und eine Europa-Armee.
9. Die EU-Politik kann – insbesondere durch ihre „Nichtdiskriminierungs“-Klausel - eine Einschränkung der Meinungs- und Predigtfreiheit zur Folge haben.
10. Die Präambel und die Grundwerte-Definition des EU-Verfassungsvertrags stehen in wesentlichen Punkten im Gegensatz zum christlichen Glauben und könnten – besonders im Blick auf die „Nichtdiskriminierungs“-Klausel - eine Christenverfolgung in Europa herbeiführen.
Herr Dr. Gassmann, sind Sie gegen Europa?
Ich bin für Europa, aber gegen die EU, wie sie sich jetzt präsentiert.
Der Kontinent Europa und die Europäische Union (EU) sind nicht dasselbe. Die jetzige EU ist ein Zusammenschluss verschiedener europäischer Staaten, dessen Ziel die Herstellung einer einheitlichen Regierung für Gesamteuropa ist.
Als Christen wünschen wir uns Frieden und eine gute Zusammenarbeit zwischen den europäischen Völkern und Staaten. Wir müssen uns aber gegen eine Europäische Union wenden, wie sie sich jetzt ganz offensichtlich entwickelt hat mit ihrer Zentralisierung, ihrer Entdemokratisierung, der Einschränkung von Freiheitsrechten einschließlich der Meinungsfreiheit und Predigtfreiheit für Christen. Ferner wenden wir uns gegen ein Europa ohne Gott, wie es in der EU-Verfassung (inzwischen: EU-Verfassungsvertrag) verankert ist.
Hier entsteht ein Superstaat, eine Mammutinstitution ohne wirkliche Freiheit der Einzelstaaten und der einzelnen Bürger. Bereits jetzt stammen die allermeisten Gesetze von der EU in Brüssel und nicht aus Berlin oder den Hauptstädten der anderen europäischen Länder. Das deutsche, ja allgemein das nationale Recht der Völker befindet sich auf dem Rückzug und soll immer mehr einem „Europa-Recht“ weichen, was im Weiteren noch belegt werden wird.
Stattdessen wäre als Alternative hierzu wünschenswert: ein Staatenbund gleichberechtigter Staaten mit Freiheit der Einzelstaaten und auch der Bürgerinnen und Bürger. Die Zusammenarbeit sollte sich nur auf das Notwendigste beschränken, um ein friedliches Zusammenleben in Europa und eine gute nachbarschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten zu gewährleisten. Statt Zentralismus wäre ein dezentrales Netz voneinander unabhängiger, aber freundschaftlich verbundener Staaten erstrebenswert.
Begrüßen Sie also die Entscheidung der Iren gegen den EU-Reformvertrag?
Ja, auf jeden Fall! Nur in wenigen Ländern durfte überhaupt über den EU-Beitritt und die Verfassung abgestimmt werden, über den Verfassungsvertrag nur in Irland als einzigem von 27 Ländern! In Irland wurde der Vertrag am 13. Juni 2008 von der Bevölkerung abgelehnt, weil einsatzbereite Bürger von Haustür zu Haustür gegangen sind und Aufklärung geleistet haben, was wirklich im Lissabonner Verfassungsvertrag steht, der ja von führenden Politikern hinter verschlossenen Türen ausgehandelt wurde. Und das, obwohl die Bevölkerung Irlands regelrecht „erpresst“ wurde, dem Vertrag zuzustimmen:
„Der Vertragstext wurde überhaupt erst am 16. April 2008 veröffentlicht, um zu verhindern, dass die pikanten Details des Vertrages in die breite Öffentlichkeit getragen werden könnten … Die Iren wurden … darauf hingewiesen, dass sie in der Vergangenheit durch die EU mit Milliardenbeträgen gefördert wurden, die Zustimmung der Iren würde belohnt, die Ablehnung aber mit Entzug der Förderung bestraft werden. Ähnlich gehen Mafia, Camorra und N´Drangetha vor, wenn sie sich mit Geldangeboten oder eben Sanktionsdrohungen Abstimmungsergebnisse ´kaufen`.“ (Pressemitteilung der Deutschen Zentrumspartei, Juni 2008).
Dennoch soll dieser Verfassungsvertrag in Wirksamkeit gesetzt werden. Bereits im Jahr 2005 hatten die Bürger Frankreichs und der Niederlande die EU-Verfassung mehrheitlich abgelehnt. Danach konstruierte man den nur unwesentlich davon abweichenden „Verfassungsvertrag“ – über den man nun die Bürger in Frankreich, den Niederlanden und anderen Ländern nicht mehr abstimmen lassen brauchte. Nur die Iren – und diese lehnten den Verfassungsvertrag ab.
In der Bundesrepublik Deutschland kennen wir das Institut des Volksentscheids auf Bundesebene bisher leider nicht. Auch das Grundgesetz wurde nur von der Verfassungsgebenden Versammlung verabschiedet. Die Forderung nach einer Volksabstimmung in einer derart wichtigen und grundlegenden Entscheidung ist allerdings unverzichtbar!
Die Süddeutsche Zeitung erschien vor einiger Zeit mit der Überschrift „Das letzte Gefecht“. Können Sie unseren Zuschauern erklären, was damit gemeint ist?
„Auf zum letzten Gefecht – diesmal in Karlsruhe“ – so überschrieb die Süddeutsche Zeitung online einen Bericht am 25.5.2008. Darin heißt es:
„Der Bundestag hat dem EU-Reformvertrag von Lissabon schon vor einem Monat zugestimmt, der Bundesrat hat es soeben getan. Von deutscher Seite steht also dem gewaltigen Vertragswerk, das der Europäischen Union mehr Kraft und mehr Macht gibt, eigentlich nichts mehr im Wege. Eigentlich. Peter Gauweiler, CSU-Abgeordneter im Bundestag und einst der politische Ziehsohn von Franz-Josef Strauß, ist nämlich eigentlich ein Nichts neben dem Heer von EU-Beamten, die diesen Vertrag ausgearbeitet, neben der Phalanx von Regierungschefs, die diesen Vertrag besiegelt hat und neben den geballten Interessen, die hinter diesem Vertrag stehen. Aber dieser streitbare politische Außenseiter Peter Gauweiler ruft eine Instanz zu Hilfe, die ein letztes, ein allerletztes mal die Kompetenz hat, in die europäischen Dinge einzugreifen – das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Vertrag von Lissabon, der Vertrag also, gegen den Gauweiler klagt, nimmt nämlich dem Gericht diese Kompetenz. Die Klage, die seit Freitagmittag in Karlsruhe liegt, ist für dieses Gericht also die letzte Chance, seine eigene Entmachtung zu verhindern. Vorderhand wird das höchste Gericht darüber entscheiden müssen, ob sich die Bundesrepublik, ohne das Volk zu fragen, in einem europäischen Bundesstaat auflösen darf wie ein Stück Zucker im Kaffee.“
Laut Süddeutscher Zeitung steht „ein juristischer Großkampf“ an. Es geht „um den Fortbestand deutscher Souveränität“. Gauweiler bietet alle juristischen Instrumente auf: Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf einstweilige Anordnung. Ferner soll dem Bundespräsidenten untersagt werden, das Vertragswerk zu unterzeichnen.“
Warum verläuft dies alles so geheimnisvoll?
Kaum ein Bürger weiß darum, was zur Zeit hinter den politischen Kulissen läuft. Warum eigentlich? Warum diese Geheimniskrämerei? Radio Utopie online vom 1.7.2008 meint:
„Gauweiler und Schachtschneider: Sieg über Regierung, Parlament, Präsident ... Die ganze Dimension dieser historischen Niederlage von Exekutive und Legislative gegen die Judikative des Bundesverfassungsgerichtes ist immer noch nicht in der Republik angekommen. Die Exekutive, nämlich Bundesregierung und Bundespräsident, sowie die Legislative Bundestag und Bundesrat, sie alle stehen bis auf die Knochen blamiert da. Denn ein einzelner Bundestagsabgeordneter, Dr. Peter Gauweiler (CSU), und sein Anwalt, Prof. Karl Albrecht Schachtschneider, sie stoppten nun mit einem Antrag in Karlsruhe auf einstweilige Anordnung gegen Präsident Horst Köhler dessen Unterschrift unter den EU-Vertrag ... Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag, Bundesrat – sie alle arbeiten zur Zeit an nichts anderem als an der Selbstenthebung, dem Sturz des Grundgesetzes und der Auflösung der Republik.“
Das muss uns bewusst machen, wie ernst die Lage ist!
Warum kritisieren Sie konkret den EU-Verfassungsvertrag? Was darin ist falsch und gefährlich?
Präambel: „Schöpfend aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas…“ – Hier fehlt – im Gegensatz zu deutschen Grundgesetz – Gott völlig. Der Gott der Bibel lässt sich zudem nicht unter den Begriff „Religion“ fassen, da der christliche Glaube auf der Offenbarung des lebendigen Gottes und nicht auf selbstgemachter „Religion“ beruht. Demgemäß fehlt der christliche Glaube im EU-Verfassungsvertrag völlig!
Art. 2 (Werte der Europäischen Union): „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedsstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
Wir finden hier die Philosophie der Aufklärung; eine absolute Wahrheit, eine Offenbarung Gottes gibt es nicht. Die absolute Wahrheit wird aufgelöst durch beliebige Vielfalt (Pluralismus) und einen falschen Toleranzbegriff (relativierende Sachtoleranz), mit freimaurerischer Handschrift geschrieben. Und auch der schöpfungsgemäße Unterschied der Geschlechter wird beseitigt: Die Rede ist von „Gleichheit“ (!) von Frauen und Männern, nicht nur von „Gleichberechtigung“ – dahinter verbirgt sich die antichristliche „Gender“-Ideologie mit ihrer Konsequenz der „Homo-Ehe“!
Genderismus (engl. Gender Mainstreaming) stellt das autonom bestimmte Geschlecht (lat. genus) gegen das von Gott vorgegebene biologische Geschlecht (griech. sexos). Genderismus ist der vom radikalen Feminismus und Neomarxismus angestoßene, selbstüberhebliche Versuch, das Geschlecht selber zu bestimmen - mit allen Folgen von der Veränderung der Kleidung bis hin zur operativen Geschlechtsumwandlung. Genderismus besitzt konsequenterweise besonders in der Homosexuellen- und Lesbenbewegung seine Verankerung. Aus biblischer Sicht ist Genderismus Sünde und zum Scheitern verurteilt.
Und dies soll einer der entscheidenden Grundwerte der EU sein, an dem alles andere gemessen wird!
Ist der Kampf gegen „Diskriminierungen“ denn nicht ein gutes Ziel?
Natürlich ist Diskriminierung im Sinne von Verächtlichmachung abzulehnen. Wenn wir aber als Christen Sünde (z.B. homosexuelle Praktiken) Sünde nennen, dann zitieren wir Gottes Wort (Röm 1, 1. Kor 6 u.a.), um den Menschen zu helfen, um sie zur Liebe Jesu hinzuführen, der heilt, der vergibt und der zur Umkehr anleitet. Der Herr Jesus kann Menschen heilen, die in Sünde leben, und ihr Leben erneuern. Soll dies bekämpft und verboten werden?
Sie kritisieren auch die militärische Aufrüstung der EU?
Parallel zu dieser Pseudo-Toleranz erstrebt die EU – für manche überraschend – militärische Aufrüstung:
Art. 42, Absatz 3: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern. Die Agentur für die Bereiche Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten, Forschung, Beschaffung und Rüstung … ermittelt den operativen Bedarf und fördert Maßnahmen zur Bedarfsdeckung, trägt zur Ermittlung von Maßnahmen zur Stärkung der industriellen und technologischen Basis des Verteidigungssektors bei und führt diese Maßnahmen gegebenenfalls durch, beteiligt sich an der Festlegung einer europäischen Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung und unterstützt den Rat bei der Beurteilung der Verbesserung der militärischen Fähigkeiten.“
Art. 43, 1: „Die in Art. 42, Absatz 1 vorgesehenen Missionen, bei deren Durchführung die Union auf zivile und militärische Mittel zurückgreifen kann, umfassen gemeinsame Abrüstungsmaßnahmen, humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens sowie Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen und Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten. Mit allen diesen Missionen kann zur Bekämpfung des Terrorismus beigetragen werden …“
Während in Art. 42 von einer schrittweisen Verbesserung der militärischen Fähigkeiten die Rede war, wird in Art. 43 von „Abrüstung“ geredet – ein Widerspruch in sich und eine Verschleierung des wahren Sachverhaltes! Letztlich soll Europa in die „Terrorismusbekämpfung“ eingebunden werden (was auch immer das bedeutet) – und mit diesem Argument wird (ähnlich wie in den USA) faktisch aufgerüstet.
Sie behaupten, die EU habe sich ein Ermächtigungsgesetz gegeben, durch das sie immer mehr Kompetenzen an sich ziehen könne?
Die Europäische Union soll zu einem eigenen Staatsgebilde werden, ein Binnenstaat mit Außenminister. So wird in Art. 47 festgestellt: „Die Union besitzt Rechtspersönlichkeit.“ In unmittelbarem Zusammenhang damit steht das, was Prof. Schachtschneider in seiner Klage als EU-„Ermächtigungsgesetz“ bezeichnet:
Art. 48, Absatz 2: „Die Regierung jedes Mitgliedsstaats, das Europäische Parlament oder die Kommission kann dem Rat Entwürfe zur Änderung der Verträge vorlegen. Diese Entwürfe können unter anderem eine Ausdehnung oder Verringerung der der Union in den Verträgen übertragenen Zuständigkeiten (d.i. eine Ermächtigung!, d. Verf.) zum Ziel haben. Diese Entwürfe werden vom Rat dem Europäischen Rat übermittelt und den nationalen Parlamenten zur Kenntnis gebracht.“ – Man lese genau: Die nationalen Parlamente nehmen das, was ihre Regierungen zusammen mit der EU-Spitze erstreben und beschließen, lediglich zur Kenntnis. Ähnliches ermöglicht die sogenannte „Flexibilitätsklausel“ Art. 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, auf die wir noch zu sprechen kommen.
Der Lissabonner Vertrag ist zweigeteilt in den eigentlichen „Vertrag über die Europäische Union“ und einen genauso verbindlichen „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union“, wo es mehr um die formalen Dinge geht, so etwa um die verschiedenen Gremien der Union. Im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“, auf den wir uns jetzt konzentrieren, wird unterschieden zwischen verschiedenen Zuständigkeiten, nämlich einer ausschließlichen Zuständigkeit und einer teilweisen Zuständigkeit.
Art. 2, Absatz 1 (Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union): „Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit, so kann nur die Union gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen; die Mitgliedstaaten dürfen in einem solchen Fall nur tätig werden, wenn sie von der Union hierzu ermächtigt werden, oder um Rechtsakte der Union durchzuführen.“
Absatz 2: „Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine mit den Mitgliedsstaaten geteilte Zuständigkeit, so können die Union und die Mitgliedstaaten in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen. Die Mitgliedsstaaten nehmen ihre Zuständigkeit wahr, sofern und soweit die Union ihre Zuständigkeit nicht ausgeübt hat.“ – Also besitzt de facto auch bei der „geteilten Zuständigkeit“ die EU Vorrang – dies ist besonders zu beachten!
Art. 3, Absatz 1, a-e: „Die Union hat ausschließliche Zuständigkeit in folgenden Bereichen: Zollunion; Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln; Währungspolitik für die Mitgliedsstaaten, deren Währung der Euro ist; Erhaltung der biologischen Meeresschätze im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik; gemeinsame Handelspolitik.“
Absatz 2: „Die Union hat ferner die ausschließliche Zuständigkeit für den Abschluss internationaler Übereinkünfte, wenn der Abschluss einer solchen Übereinkunft in einem Gesetzgebungsakt der Union vorgesehen ist…“
Geteilte Zuständigkeiten sind alle anderen Gebiete. Genannt sind in Art. 4: Binnenmarkt, Sozialpolitik, wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, transeuropäische Netze, Energie, Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, gemeinsame Sicherheitsanliegen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. – Damit liegt die Justiz in europäischer Hand, was entscheidend ist und was bekräftigt wird durch die dem Verfassungsvertrag beigefügte Erklärung zu Art. 16 Absatz 9 des Vertrages, Punkt 17 (Erklärung zum Vorrang), Gutachten des juristischen Dienstes des Rates vom 22. Juni 2007: „Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist der Vorrang des EG-Rechts einer der Grundpfeiler des Gemeinschaftsrechts.“
Werden den Kirchen denn nicht auch Rechte zugestanden?
Während gemäß dem „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ die vereinheitlichende „Gender“-Ideologie massiv gefördert und Diskriminierungen sogar „bekämpft“ werden sollen, werden Kirchen und religiöse Vereinigungen lediglich „geachtet“ und man versucht, sie in einem „Dialog“ von der Richtigkeit der EU-Politik zu überzeugen:
Art. 8: „Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Union darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.“ (Gender-Ideologie).
Art. 10: „Bei der Festlegung und Durchführung ihrer Politik und ihrer Maßnahmen zielt die Union darauf ab, Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu bekämpfen.“
Art. 17: „Die Union achtet den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedsstaaten nach deren Rechtsvorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht. Die Union achtet in gleicher Weise den Status, den weltanschauliche Gemeinschaften nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften genießen. Die Union pflegt mit diesen Kirchen und Gemeinschaften in Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog.“
Besonders umstritten ist der Europäische Haftbefehl. Können Sie dazu etwas sagen?
Der Europäische Haftbefehl (EHB) ist in der Europäischen Union seit dem Jahre 2005 in Kraft. Er ist - und das ist das Gefährliche - auf 32 extrem schwammig definierte und daher beliebig auslegbare Straftatbestände anwendbar. Diese sind unter anderen: Terrorismus, Umweltkriminalität, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. Das Gefährliche an diesen Begriffen ist, dass man sie fast beliebig füllen kann. So fallen z. B. unter den Begriff „Rassismus“ auch alle nicht näher eingegrenzten Diskriminierungen, die sich u. a. auf Volkszugehörigkeit, Religion oder die weltanschauliche Überzeugung anderer Menschen beziehen. So gesehen kann man dann, wenn man eine Religion oder Weltanschauung, z. B. den Islam, als falsch ablehnt, schon als Rassist gelten.
Weiter bestimmen die Richtlinien des EHB, dass eine Straftat nicht nur in dem Land, in dem sie begangen wurde, sondern EU-weit geahndet werden kann! Wenn also z. B. eine „Diskriminierung“, die ich ausgesprochen habe, auch nur in einem EU-Land strafbar ist, so kann ich durch den Europäischen Haftbefehl an dieses EU-Land ausgeliefert werden, obwohl meine Äußerung in meinem eigenen Land (noch) nicht strafbar ist. Möglicherweise kann ich dann für die gleiche Straftat nacheinander in mehreren EU-Ländern verurteilt werden. Gleichzeitig wird mein Vermögen eingezogen, so dass ich mir keinen Anwalt nehmen kann. Für die Auslieferung an einen EU-Staat genügt die bloße Beschuldigung seitens dieses Staates.
Dies wäre die mögliche Handhabung des Europäischen Haftbefehls. Folgendes steht im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ diesbezüglich zu lesen:
Art. 67, Absatz 3: „Die Union wirkt darauf hin, durch Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Kriminalität sowie von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, zur Koordinierung und Zusammenarbeit von Polizeibehörden und Organen der Strafrechtspflege und den anderen zuständigen Behörden sowie durch die gegenseitige Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen und erforderlichenfalls durch die Angleichung der strafrechtlichen Rechtsvorschriften ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.“
Art. 75: „Sofern dies notwendig ist, um die Ziele des Artikels 67 in Bezug auf die Verhütung und Bekämpfung von Terrorismus und damit verbundener Aktivitäten zu verwirklichen, schaffen das Europäische Parlament und der Rat gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren durch Verordnungen einen Rahmen für Verwaltungsmaßnahmen in Bezug auf Kapitalbewegungen und Zahlungen, wozu das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Erträgen gehören kann, deren Eigentümer oder Besitzer natürliche oder juristische Personen, Gruppierungen oder nichtstaatliche Einheiten sind.“
Die EU also als neuer Archipel Gulag?
Die weltanschaulichen oder religiösen „Diskriminierungen“ (z.B. kritische Äußerungen über den Islam oder unbiblische sexuelle Orientierungen) sind bereits jetzt in Schweden mit bis zu vier Jahren Haft strafbar, in Deutschland teilweise auch (die EU favorisierte eine schärfere Fassung, die aber in Deutschland durch Einspruch verschiedener Parteien vorläufig noch abgemildert werden konnte). Der Europäische Haftbefehl besagt also, dass eine in Deutschland nicht strafbare Handlung zur Auslieferung an ein anderes EU-Land, in dem dies einen Straftatbestand darstellt, führen kann. Dies war Anlass für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht im Jahre 2005, welches das Ergebnis hatte, dass ein Deutscher – gemäß Art. 16 Abs. 2 GG – nicht an das Ausland ausgeliefert werden darf.
Noch schützt uns das Grundgesetz und dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Wenn dieses aber nichts mehr zu sagen hat, wenn nur noch der Europäische Gerichtshof Recht zu sprechen hat, dann fällt dieser Schutz weg. Wer auf Dinge hinweist, welche die Bibel Sünde nennt, kann dann europaweit geahndet und verfolgt werden. Hierzu genügt bereits, dass eine entsprechende Beschuldigung erhoben wird. Wer wird dann noch deutlich predigen? Hoffentlich viele!
Der Herausgeber von TOPIC, Ulrich Skambraks, hat in einem Artikel über den Europäischen Haftbefehl Folgendes geschrieben:
„Die Grundlage jeder modernen Diktatur besteht in der allgemeinen Kriminalisierung ihrer Untertanen. Aus dieser Perspektive betrachtet ist es wichtig, darüber nachzudenken, welches Instrument mit dem Europäischen Haftbefehl eigentlich geschaffen wurde. Zur Bekämpfung von Terroristen und Kriminellen mag es wirkungsvoll sein und ist deshalb sehr zu begrüßen, aber mit dem Haftbefehl könnten auch missliebige EU-Bürger aller Art mit zweifelhaften Anschuldigungen schnell verhaftet und weggeschlossen werden. Gerade der Diskriminierungsvorwurf lässt sich gut dazu instrumentalisieren.“ (Erneuerung und Abwehr Nr. 2 / 2005, S. 16).
Sie kritisieren auch Strafen, Sanktionen, Zwangsgelder, die gegen Staaten verhängt werden können?
Auch gegen nicht zahlungsfähige oder nicht ins System passende Staaten sind drakonische Strafen im „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ enthalten:
Art. 126, Absatz 11: „Solange ein Mitgliedstaat einen Beschluss nach Absatz 9 nicht befolgt, kann der Rat beschließen, eine oder mehrere der nachstehenden Maßnahmen anzuwenden. … Geldbußen in angemessener Höhe können verhängt werden.“ Strafen werden von der Zentralstelle in Brüssel verhängt, wenn finanzielle Defizite bestehen, die nicht übereinstimmen mit der gesamteuropäischen Bilanz. Auch Deutschland war hiervon schon betroffen.
Art. 132, Absatz 3: Die Europäische Zentralbank ist befugt, „Unternehmen bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen … mit Geldbußen oder in regelmäßigen Abständen zu zahlenden Zwangsgeldern zu belegen.“
Der Jurist Prof. Karl Albrecht Schachtschneider hat im Auftrag des Bundestagsabgeordneten Dr. Peter Gauweiler eine Klage gegen die EU-Verfassung und den Reformvertrag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Können Sie unseren Zuschauern erklären, worum es dabei geht?
Diese Klage vom 27. Mai 2005 (sie wurde später aktualisiert) ist adressiert an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und trägt folgenden Titel:
„Organklage, Verfassungsbeschwerde, Antrag auf andere Abhilfe, Antrag auf einstweilige Anordnung des Mitglieds des Deutschen Bundestages, Bayer. Staatsminister a.D. Dr. Peter Gauweiler … gegen den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse … und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch den Bundeskanzler …“
Eine ähnliche Klage wurde bereits in den neunziger Jahren gegen den Maastricht-Vertrag erhoben, dann 2005 gegen die Europäische Verfassung und jetzt wiederum gegen die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union. Die Klage wurde erhoben, weil „das Zustimmungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag vom 29. Oktober 2004 … gegen das Grundgesetz verstößt, insbesondere gegen Art. 20 Abs. 1 und 2 GG, gegen Art. 2 Abs. 1 GG und gegen Art. 38 Abs. 1 S. 2 GG in Verbindung mit Art. 79 Abs. 3 GG, sowie gegen Art. 23 Abs. 1 GG, und deswegen nichtig ist“ (Klageschrift, Seite 2).
Auf Seite 4 der Klageschrift wird ausgeführt:
„Das Zustimmungsgesetz ist verfassungswidrig, weil es die grundgesetzlichen Strukturprinzipien der Bundesrepublik Deutschland, die in Art. 20 des Grundgesetzes niedergelegt sind, vor allem das demokratische Prinzip, aber auch das Sozialprinzip, das Bundesstaatsprinzip und vor allem das Rechtsstaatsprinzip verletzt.“
Prof. Schachtschneider argumentiert: Wenn wir wirklich eine Europäische Verfassung erhalten sollen, dann muss das Volk darüber entscheiden und nicht die Regierung: „Der pouvoir constitué darf nicht mit den existenziellen Aufgaben des pouvoir constituant befasst werden“ (S. 4). Dies bedeutet, dass das konstituierte Organ, also die vom Volk gewählte Regierung, nicht die Aufgabe des Volkes selbst übernehmen kann – nämlich, zu entscheiden, ob das Grundgesetz aufgelöst werden darf. Dies darf nur durch eine Volksabstimmung geschehen. Diese jedoch soll uns verweigert werden.
Sie treten für eine Volksabstimmung in Deutschland ein – warum?
Eine politisch wichtige Forderung wäre ein Referendum (Volksabstimmung) über die konsolidierte Fassung des Vertrages über die Europäische Union, wie es etwa auch in Irland durchgeführt wurde, damit wir nicht unser Grundgesetz eintauschen gegen eine höchst bedenkliche Verfassung ohne Gottesbezug. Die Pro- und die Contra-Seite müssten hierbei ihre Sicht gleichberechtigt in der Öffentlichkeit darlegen dürfen.
Es handelt sich um eine Totalermächtigung! Zunächst ging es um eine Wirtschaftsgemeinschaft – jetzt geht es um die Grundlagen unseres Staates! Sie dürfen nicht einer Bürokratiebehörde ausgeliefert werden, die nur von Regierungshäuptern gelenkt wird, aber nicht mehr von Entscheidungen der Basis. Da sollten wir uns das demokratische Musterland Schweiz mit seinen basisdemokratischen Elementen viel eher zum Vorbild nehmen.
Zu fordern wäre also weiter ein Mehr an Demokratie, z.B. durch Volksabstimmungen, statt eines Weniger, wie es uns in der EU droht.
Schachtschneider weist warnend darauf hin, dass die rechtsprechende Gewalt des Europäischen Gerichtshofes bereits in den letzten Jahren stetig zugenommen hat (Europäische Staatsanwaltschaft, Europäischer Haftbefehl), ebenso die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Verteidigungspolitik einschließlich der Militarisierung der Europäischen Union incl. Todesstrafe (S. 19).
Roman Herzog, der ehemalige Bundespräsident, hat in der „Welt am Sonntag“ geschrieben: „Die Europäische Union gefährdet die parlamentarische Demokratie in Deutschland.“ Stimmen Sie dem zu?
Roman Herzog, ehemaliger Präsident des deutschen Bundesverfassungsgerichtes und ehemaliger Bundespräsident, ist heute, obwohl er an der EU-Verfassung mitgewirkt hat, einer der schärfsten Kritiker derselben. Er sagt: „Eine intransparente, komplexe und verflochtene Mammut-Institution ist entstanden, die immer weitere Regelungsbereiche und Kompetenzen an sich zieht.“ Wir können hier deutlich die Gefahr einer Diktatur erkennen. Bereits der Philosoph Immanuel Kant hatte gewarnt vor dem unkontrollierbaren Großstaat.
Zum Feindbild Fundamentalismus: Aktuell ist die Veröffentlichung eines Schulbuches (!) gegen christliche Fundamentalisten, das ein 25jähriger Katholik geschrieben hat, mit dem Untertitel „Informationen, Abgründe, Arbeitsmaterialien“. Was sagen Sie dazu? Passt dies in die Linie der Antidiskriminierungsgesetze?
Darin werden friedliebende Christen, die die Feindesliebe unseres Herrn Jesus ernst nehmen („Liebet eure Feinde“) in einen Topf geworfen mit bombenwerfenden Islamisten. Mit dieser Strategie sehen wir uns als Christen konfrontiert. Wörtlich heißt es: „Zwar kämpfen christliche Fundamentalisten weniger mit Waffen, sondern eher mit Worten … Doch ihre Aktionen können für eine Gesellschaft gefährlich werden.“ Wir dürfen dabei an die Urchristen denken, die die Liebe Jesu verkündigen wollten und dennoch als Feinde des Römischen Reiches dargestellt wurden. Hier ist der Diabolos am Werk, der alles verdreht.
Robert Muller, ein New Age-Anhänger und Esoteriker, war dreißig Jahre lang Vizesekretär der Vereinten Nationen. Er verkündete die „One-World-Regierung“ und die „One-World-Religion“. Er sagte: „Mein Traum ist es, eine riesige Allianz zwischen allen Hauptreligionen dieser Welt und den Vereinten Nationen aufzubauen. Da ist nur ein kleines Problem: Das sind diese verdammten Christen. Friede wird nur entstehen durch die Zähmung des Fundamentalismus. “ (Zitiert nach: Janet Folger, The Criminalization of Christianity, S. 94).
Auch der Europarat tendiert stark in diese Richtung: Die Resolution, also offizielle Erklärung, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats vom 04.10.2007 beschrieb die „Gefahren des Kreationismus in der Erziehung“. Darin heißt es wörtlich: „Wenn wir nicht aufpassen, könnte der Kreationismus eine Bedrohung für die Menschenrechte werden“. Was sagen Sie dazu?
Kreationismus entspricht der biblischen Schöpfungslehre, wonach die Welt so entstanden ist, wie es im ersten Buch Mose beschrieben wird. Dies ist eine weltanschauliche oder religiöse Entscheidung, in die sich nun Politiker eingemischt haben. Ich halte dies für eine verhängnisvolle Kompetenz-Überschreitung.
Kommt eine Christenverfolgung in Europa?
Ich fürchte: Ja. Allen Christen aber gilt der Zuruf: „Sei standhaft!“ Wir müssen davon ausgehen dass aus den sich vordergründig so positiv anhörenden „Nichtdiskriminierungsbestimmungen“ für uns Christen Verfolgung erwächst. Wer predigt, dass es nur einen Weg zu Gott, dem Vater gibt, nämlich unseren Herrn Jesus Christus, und dass Homosexualität Sünde ist, der kann als Diskriminierer eingestuft werden. Hierin liegt für uns Christen die große Gefahr – eine neue Christenverfolgung ist möglich. Diese Entwicklung war ursprünglich nicht vorherzusehen, ist nun durch den vorliegenden Entwurf des Verfassungsvertrages aber offenkundig geworden.
Wir lesen zur Ermutigung in der Bibel in Lukas 21 die Worte des Herrn Jesus: „Kein Haar von eurem Haupt soll verloren gehen. Seid standhaft und ihr werdet euer Leben gewinnen.“ Und in Apostelgeschichte 5 lesen wir: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“ Wir sind treue und gehorsame Bürger unseres Staates – die einzigen Ausnahmen sind Situationen, in denen etwas entschieden wird gegen Gottes Wort. Da gilt das, was die Apostel dem Hohen Rat, der damaligen weltlichen und geistlichen Obrigkeit, zugerufen haben: „Wir müssen Gott mehr gehorchen als den Menschen“ – nämlich in den Fällen, in welchen die Weisungen der Obrigkeit eindeutig gegen Gottes Wort stehen.
Janet Folger ruft in ihrem oben genannten. Buch dazu auf, nicht zu resignieren, sondern solange es noch geht offensiv gegen die verderblichen Entwicklungen zu kämpfen. Dies ist auch Aufgabe christlicher politischer Parteien: den Kopf nicht in den Sand zu stecken, sondern Initiativen zu ergreifen, solange es Tag ist.
Wir dürfen beten für unsere Politiker, für das Verfassungsgericht in dieser wichtigen Entscheidung, und auch für den Bundestagsabgeordneten Gauweiler und die Rechtswissenschaftler Schachtschneider und Murswiek, die den Mut hatten, als Einzelne diese Klage zu erheben. Auch diejenigen, die sich haben hinreißen lassen, solch eine Verfassung zu formulieren, sollten in unseren Gebeten bedacht werden, damit sie erkennen, dass ihr Ansinnen in eine antichristliche Richtung läuft. Ferner sollten wir uns einsetzen für eine Volksabstimmung, ein Referendum, über den EU-Verfassungsvertrag. Die Stimmung in der Bevölkerung wäre dazu da. Zum Zwecke der Aufklärung der Bevölkerung gibt es inzwischen einige Literatur, z.B. mein Büchlein „Diktatur Europa? – Was darf man in Europa noch sagen?“. Auch Unterschriftensammlungen (Petitionen) an das Europäische Parlament, sind sinnvoll. Das Petitionsrecht soll übrigens in der EU erhalten bleiben: Wer eine Million Unterschriften zusammenbekommt (aus allen EU-Staaten), darf eine Petition einreichen. Immerhin. Nutzen wir solche verbliebenen Chancen!
Buchhinweis:
Dr. Lothar Gassmann: DIKTATUR EUROPA? Was darf man in Europa noch sagen?,
Mabo-Verlag, Schacht-Audorf 2008, 80 Seiten, 5,80 €
(im Buchhandel oder direkt beim Verfasser erhältlich)
Verfasser und Copyright:
Dr. Lothar Gassmann,
Am Waldsaum 39, D-75175 Pforzheim,
Tel. 07231-66529
Fax 07231-4244068
Email: logass1@t-online.de
Homepage: www.L-Gassmann.de
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